Allgemeine Geschäftsbedingungen der suntours GmbH (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der suntours GmbH (AGB) für Reiseveranstaltungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reiseverträge zwischen dem Kunden (nachfolgend „Reisender“) und dem Reiseveranstalter [suntours GmbH, Eiffestr. 600, 20537 Hamburg, Deutschland] (nachfolgend „Veranstalter“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Für Leistungen, bei denen der Veranstalter ausschließlich als Vermittler auftritt, gelten ergänzend die jeweiligen Geschäftsbedingungen des vermittelten Leistungsträgers.
2. Vertragsschluss
2.1 Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich, elektronisch oder über ein Buchungsformular erfolgen kann, bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
2.2 Der Reisevertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung durch den Veranstalter zustande. Die Reisebestätigung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
2.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das dieser 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Reisende dieses Angebot innerhalb der Frist annimmt.
3. Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung sowie aus den Angaben in der Reisebestätigung.
3.2 Nebenabreden oder besondere Zusicherungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch den Veranstalter.
4. Zahlung
4.1 Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises fällig, sofern dem Reisenden der gesetzlich vorgeschriebene Sicherungsschein übergeben wurde.
4.2 Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen, sofern feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und keine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte bestehen.
4.3 Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis sofort fällig.
5. Rücktritt durch den Reisenden
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Veranstalter gegenüber zu erklären.
5.2 Tritt der Reisende zurück, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und dem zu erwartender ersparter Aufwand.
5.3 Sofern keine individuell berechnete Entschädigung erfolgt, gelten folgende pauschale Rücktrittskosten:
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bis 60 Tage vor Reisebeginn: 20 %
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59–30 Tage vor Reisebeginn: 35 %
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29–15 Tage vor Reisebeginn: 50 %
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14–7 Tage vor Reisebeginn: 70 %
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ab 6 Tage vor Reisebeginn oder Nichtantritt: 90 %
5.4 Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6. Umbuchungen und Ersatzpersonen
6.1 Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Erfolgt eine Umbuchung auf Wunsch des Reisenden, kann der Veranstalter ein entsprechendes Entgelt verlangen.
6.2 Der Reisende kann bis zum Reisebeginn verlangen, dass ein Dritter in den Vertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
7.1 Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, sofern diese in der Reiseausschreibung genannt wurde und der Rücktritt spätestens:
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20 Tage vor Reisebeginn bei Reisen über 6 Tage,
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7 Tage vor Reisebeginn bei Reisen von 2–6 Tagen
erklärt wird.
7.2 Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält.
8. Leistungsänderungen
8.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen vor Reisebeginn sind nur zulässig, wenn sie unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
8.2 Über wesentliche Leistungsänderungen informiert der Veranstalter den Reisenden unverzüglich. Der Reisende kann dann kostenfrei zurücktreten oder die Änderung annehmen.
9. Gewährleistung und Abhilfe
9.1 Der Reisende ist verpflichtet, Reisemängel unverzüglich anzuzeigen.
9.2 Der Veranstalter leistet Abhilfe, sofern dies möglich ist.
9.3 Für die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651i ff. BGB.
10. Haftung
10.1 Die Haftung des Veranstalters für vertragliche Schadensersatzansprüche ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit kein Körperschaden vorliegt und kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist.
10.2 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, die ausschließlich auf Leistungen zurückzuführen sind, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden.
11. Vermittelte Flugleistungen
11.1 Soweit der Veranstalter Flugleistungen lediglich vermittelt, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Reisenden und der ausführenden Fluggesellschaft zustande.
11.2 In diesen Fällen haftet der Veranstalter nur für eine ordnungsgemäße Vermittlung, nicht jedoch für die Durchführung der Flugleistung.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1 Der Veranstalter informiert über allgemeine Bestimmungen.
12.2 Der Reisende ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften.
13. Reiseversicherungen
Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen. Der Veranstalter bietet entsprechende Versicherungen an.
14. Insolvenzabsicherung
Der Veranstalter ist gemäß § 651r BGB gegen Insolvenz abgesichert. Der Sicherungsschein wird dem Reisenden bei Vertragsschluss übergeben.
15. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Veranstalters.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Für Klagen des Veranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen
1. Geltungsbereich
Diese Vermittler-AGB gelten für Verträge, bei denen die suntours GmbH, Hamburg (nachfolgend „Vermittler“) ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen Dritter tätig wird. Ein eigener Reisevertrag kommt in diesen Fällen nicht zustande.
2. Vertragsverhältnis
2.1 Mit der Buchung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages direkt mit dem jeweiligen Leistungsträger (z. B. Hotel, Airline, Transportunternehmen) an.
2.2 Der Vermittler wird lediglich als Geschäftsbesorger im Sinne der §§ 675, 631 BGB tätig.
3. Pflichten des Vermittlers
3.1 Der Vermittler verpflichtet sich zur sorgfältigen Auswahl des Leistungsträgers sowie zur ordnungsgemäßen Weiterleitung der Buchungsunterlagen.
3.2 Der Vermittler schuldet keine Durchführung der Reiseleistung.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde hat die erhaltenen Reiseunterlagen unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen.
4.2 Abweichungen oder Fehler sind dem Vermittler unverzüglich mitzuteilen.
5. Haftung
5.1 Der Vermittler haftet nicht für Mängel der vermittelten Leistung.
5.2 Eine Haftung besteht ausschließlich für:
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fehlerhafte Vermittlung
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Verletzung von Aufklärungs- oder Informationspflichten
5.3 Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
6. Zahlungsabwicklung
Zahlungen können im Namen und auf Rechnung des Leistungsträgers entgegengenommen werden. Der Vermittler ist nicht Zahlungsempfänger im eigenen Namen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
7. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Vermittlers.
Besondere Bedingungen für die Vermittlung von Flugbeförderungsverträgen
1. Vermittlungsrolle
Bei der Buchung von Flugleistungen tritt die suntours GmbH ausschließlich als Vermittler zwischen dem Kunden und der ausführenden Fluggesellschaft auf.
2. Vertragspartner
Der Luftbeförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Airline zustande.
3. Leistungsumfang
Der Vermittler schuldet:
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die Buchung des Fluges
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die Weiterleitung der Buchungsdaten
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die Übermittlung der Flugdokumente
Der Vermittler schuldet keine Durchführung des Fluges.
4. Flugzeiten und Änderungen
4.1 Flugzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
4.2 Änderungen, Verspätungen oder Annullierungen liegen im Verantwortungsbereich der Airline.
5. Haftung
5.1 Der Vermittler haftet nicht für:
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Flugausfälle
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Verspätungen
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Überbuchungen
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Gepäckschäden
5.2 Ansprüche aus der Flugdurchführung sind direkt gegenüber der Airline geltend zu machen (z. B. nach VO (EG) Nr. 261/2004).
6. Umbuchung und Stornierung
Umbuchungen und Stornierungen richten sich ausschließlich nach den Tarifbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

